Informationen zur Wahl

CDU Schüttorf

Am 12. September 2021 entscheiden Sie – verehrte Bürgerinnen und Bürger der Samtgemeinde Schüttorf – über die Zusammensetzung des nächsten Kreistages des Landkreises Grafschaft Bentheim, des Rates der Samtgemeinde Schüttorf, des Rates der Stadt Schüttorf und der Gemeinderäte der Gemeinden Engden, Isterberg, Ohne, Quendorf und Samern. Ebenso entscheiden Sie über den nächsten Bügermeister der Samtgemeinde Schüttorf.

Kreistag

Dem Grafschafter Kreistag gehören 51 Ratsmitglieder an.
Zu wählen sind in diesem Jahr 50 Abgeordnete; der Landrat Uwe Fietzek ist und bleibt Kreistagsmitglied kraft Amtes.

Der Landkreis Grafschaft Bentheim wurde in fünf Wahlbereiche eingeteilt:

  • Die Stadt Bad Bentheim und die Samtgemeinde Schüttorf bilden einen Wahlbereich.
  • Die Stadt Nordhorn ist in zwei Wahlbereiche unterteilt.
  • Die Samtgemeinden Uelsen und Emlichheim bilden einen weiteren Wahlbereich.
  • Die Gemeinde Wietmarschen und die Samtgemeinde Neuenhaus bilden den fünften Wahlbereich.

In den fünf Wahlbereichen kandidieren insgesamt 65 Frauen und Männer auf den Listen der Grafschafter CDU.

Samtgemeinderat & Samtgemeindebürgermeister

Dem Schüttorfer Samtgemeinderat gehören 33 Ratsmitglieder an.
Zu wählen sind in diesem Jahr einerseits 32 Abgeordnete. Im weiteren gehört der Samtgemeindebürgermeister dem Samtgemeinderat an. Der Samtgemeindebürgermeister wird ebenfalls am 12. September 2021 gewählt.
Die komplette Samtgemeinde Schüttorf bildet einen einzigen Wahlbereich.
Auf der Liste der Schüttorfer CDU bewerben sich 25 Kandidatinnen und Kandidaten um einen Sitz im Rat.

Stadtrat

Dem Schüttorfer Stadtrat gehören 31 Ratsmitglieder an.
Zu wählen sind in diesem Jahr 31 Abgeordnete; der Stadtbürgermeister wird im Anschluss aus dem Kreise dieser 31 Abgeordneten gewählt.

Die komplette Stadt Schüttorf bildet einen einzigen Wahlbereich.
Auf der Liste der Schüttorfer CDU bewerben sich 18 Kandidatinnen und Kandidaten um einen Sitz im Rat.

Sie haben folgende Stimmen

  • drei Stimmen für den Kreistag
  • drei Stimmen für den Samtgemeinderat
  • drei Stimmen für den Stadtrat bzw. Gemeinderat
  • eine Stimme für den Samtgemeindebürgermeister

Ihre drei Stimmen bei der Kreistags-, Samtgemeinderats- und Stadtratswahl können Sie einem einzelnen Kandidaten geben, dem Gesamtvorschlag einer Partei oder Sie können die drei Stimmen auf verschiedene Parteien oder Kandidaten verteilen.

Wie wähle ich ?

Es gibt viele Wege von seinem Wahlrecht Gebrauch zu machen… So können Sie ab sofort CDU wählen:

Direkt im Rathaus wählen

Schon gewusst? Sie können ab Mitte August im Rathaus wählen! Nutzen Sie die nächste Gelegenheit und wählen Sie während der Öffnungszeiten direkt im Rathaus (Bürgerservice). Das ist bis zum 10. September möglich. Sie benötigen Ihren Personalausweis und Ihre Wahlbenachrichtigung. Auf Grund der aktuellen Situation sollte jedoch die Briefwahl der Wahl im Rathaus vorgezogen werden.

Die Öffnungszeiten sind:
Montag bis Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr.
Freitag von 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr.

Per Briefwahl wählen

Mit Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte können Sie Briefwahl beantragen. Karte ausfüllen und an die angegebene Adresse senden. Ihre Wahlunterlagen bekommen Sie per Post. Denken Sie an die Postlaufzeiten!
Schicken Sie Ihre Wahlunterlagen so rechtzeitig an die Briefwahlstelle zurück, dass diese bis spätestens zum 12. September dort eingegangen sind. Sonst sind sie ungültig!

In Ihrem Wahllokal wählen

Am 12. September von 08:00 Uhr bis 18.00 Uhr können Sie wie gewohnt Ihre Stimmen in Ihrem Wahllokal abgeben. Ein schönes Ziel für einen Sonntagsspaziergang mit Familie und Freunden.